30.01.2023
von 3 auf 6 Monate
Kommentar vom 1.Vorsitzenden
Ende 2022 wurde eine Ausweitung der beruflichen und der Freizeitfischerei vom EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei beschlossen. Heißt auf Hochdeutsch – Berufsfischer müssen statt 3 Monate nun 6 Monate auf das Fischen auf Aal verzichten. Und wir Angler dürfen im Meer und Kstenbereich gar nicht mehr auf Aal angeln.
Angeblich ist diese Maßnahme noch nicht einmal wissenschaftlich bewiesen und ohne uns Angler gibt es auch kein Aalbesatz mehr! Und zu guter Letzt – der Aal-Wilderei ist nun Tor und Tür geöffnet.
Aber was bedeutet es nun für uns Norddeutschen, für uns Hamburger, für uns Niedersachsen, Mecklenburger oder Schleswig-Holsteiner? Alles gleich oder doch nicht gleich?
Da Hamburg nicht zum Küstenbereich gehört, zählt dieses nicht für uns, ab Grenze zu Schleswig-Holstein, was ja mal ein Steinwurf von Blankenese entfernt liegt, bedeutet es Aal-Angelverbot von Januar bis Sylvester. Und weil in Niedersachsen, die Uhren scheinbar auch nicht gleich laufen, will man dort auch gleich das Angeln im Binnenland verbieten.
Also, wir als Ausbildungsverein für Angelscheine können nur noch mit dem Kopf schütteln, denn erstens werden die Angler in Scharen zu uns laufen und die Buhnen und Angelplätze im Hafen besetzen, und zweitens was für einen Sinn macht es, wenn Norddeutschland nicht gemeinsam an einem Strick ziehen?
Ich habe immer wieder gesagt. liebe Politiker, setzt euch zusammen und macht mal etwas sinnvolles zusammen. Die Elbe gehört auf der einen Seite zu Hamburg und Schleswig-Holstein, auf der anderen Seite zu Niedersachsen, und wenn ich daran denke wie es damals schon um die unterschiedlichen Zanderschonzeiten ging, wird mir heute noch komisch.
Bitte liebe Hamburger, verzichtet einfach mal auf eure Möglichkeit dem Aal nachzujagen und versucht am besten alle Angler, die es noch nicht mitbekommen haben, auch zu erklären, dass wir nicht mehr viele Aale besitzen.
Aber hier in Hamburg so tun als ob alles noch Ok ist, kann ich auch nicht die richtige Lösung sein.